Informationsblatt für Schüler/innen und Eltern der 9. Klassen zum Schüler-Betriebs-Praktikum (SBP) in der Klasse 9
In der 9. Klasse findet das gesetzlich vorgeschriebene SBP statt.
Ziel: Die Schüler/innen erhalten über einen gewissen Zeitraum Einblicke in einen Betrieb. Sie sammeln erste Erfahrungen im Arbeitsalltag und lernen bestimmte Berufe kennen.
Zeitraum: 09.10.2023 – 20.10.2023
Auswahl des Praktikumsplatzes:
Die Schüler/innen suchen sich einen geeigneten Praktikumsplatz. Zwischen der Schule und dem Betrieb wird dann eine Vereinbarung über die Durchführung eines SBPs geschlossen, die die Übertragung der Aufsichtspflichten regelt und die Aufgaben des Betriebes und der Schule beschreibt.
Der Praktikumsplatz kann wie folgt gewählt werden:
- er liegt im Wohnort,
- er liegt im Ort, wo sich die Schule befindet,
- er liegt auf direktem Weg zwischen Wohn- und Schulort (bei Fahrschülern).
Eine Kommunikation zwischen dem Betrieb und der Schule muss gewährleistet werden.
In Ausnahmefällen kann ein Praktikumsplatz gewählt werden, welcher die o.g. Kriterien nicht erfüllt (z.B. Theater Cottbus, Tierpark Cottbus, Einrichtungen der Bundeswehr und Justiz, da es Unternehmen dieser Art in Spremberg nicht gibt). In diesem Fall ist ein schriftlicher Antrag der Erziehungsberechtigten an die verantwortliche Lehrkraft zu stellen. Dieser wird geprüft und erst bei einer Genehmigung kann der Platz in Anspruch genommen werden. Dieser Antrag muss bis zum 01.09.2023 abgegeben sein. Verspätungen können nicht berücksichtigt werden. Sollte der Praktikumsplatz in einem anderen Bundesland liegen muss ein Antrag an die Schulleitung gestellt werden. Auch hier ist der letztmögliche Abgabetermin der der 01.09.2023.
Das Praktikum darf nicht in der eigenen Firma eines Familienmitgliedes oder in der gleichen Abteilung des Unternehmens, in welchem ein Mitglied der Familie angestellt ist, stattfinden.
Ansprechpartner:
Schule: Frau Weise und Frau Birus (die bei auftretenden Problemen kontaktiert werden sollen)
Unternehmen: Betreuer, als Ansprechpartner für die Schule
Gesetzliche Grundlagen:
- Die Schüler/innen sind über die Schule versichert, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.
- Die wöchentliche Arbeitszeit von Montag bis Freitag darf nicht mehr als 35 Stunden betragen, wobei die tägliche Arbeitszeit zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr liegen darf (Jugendschutzgesetz).
- Arbeitszeitverlagerungen sind im Voraus der Schule mitzuteilen (Versicherungsschutz).
- Bei Krankheit muss sowohl die Schule als auch der Betrieb am 1. Tag der Krankheit informiert werden (ärztliche Arbeitsbefreiung).
Die Schüler/innen bekommen Aufgaben, welche in einem Praktikumshefter dokumentiert werden müssen.